Der Tagessatz wird jährlich vom Verwaltungsrat im Sinne der gesetzlichen Vorgaben beschlossen. Es wird ein differenzierter Tagessatz für Einzel- und Doppelzimmer angewandt.
Der Tagessatz zu Lasten des Heimbewohners beträgt im Jahr 2024
im Einbettzimmer € 46,15 und
im Zweibettzimmer € 43,84.
Tarifbegünstigung i.S. des D.L.H. Nr. 30/2000 – Harmonisierungsgesetz
Sollte der Heimbewohner und seine Angehörigen (Kinder, Ehepartner und Eltern) mit deren Einkommen und Vermögen nicht selbst für die Bezahlung des Tagessatzes aufkommen können, kann bei der Unterstützungswohngemeinde des Heimgastes um Tarifbegünstigung angesucht werden. Dabei müssen sie laut gesetzlichen Bestimmungen ihre Vermögensverhältnisse darlegen. Die Berechnung wird in der Regel von der finanziellen Sozialhilfe im Sprengel durchgeführt.