Führung

Organigramm

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das höchste Organ und bestimmt als solches die strategische Ausrichtung und Zielsetzung sowie die durchzuführenden Programme.

Der Verwaltungsrat besteht aus 7 Mitgliedern und bleibt fünf Jahre im Amt. Der aktuelle Verwaltungsrat besteht aus folgenden Personen:

  • Schwellensattl Alois (Präsident)
  • Kuppelwieser Dolores Maria (Vizepräsidentin)
  • Klotz Mathilde
  • Ungerer Roswitha Bernadette
  • Pichler Hilde
  • Gruber Reinhard
  • Planer Angelika
luis

Der Präsident Alois Schwellensattl

Der Präsident des Verwaltungsrates ist der gesetzliche Vertreter des Betriebes und übt die ihm gesetzlich und aufgrund der Satzung und der betriebsinternen Ordnungen zustehenden Aufgaben aus. Er pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und soziosanitärer Dienste und Maßnahmen, mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften.

silvia

Die Direktorin Silvia Lanthaler

Die Direktorin ist die ranghöchste Führungskraft innerhalb des Betriebes und ist für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich, wobei sie sich zwecks Beschaffung der notwendigen Dienste und Mittel der ihr zugewiesenen Humanressourcen sowie der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Ressourcen bedient. Sie ist für die korrekte Verwaltungsführung sowie für die Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Verwaltung verantwortlich. Im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes und unter Berücksichtigung der in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallenden Ordnungen wird ihr die weitgehendste Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste unter Beachtung der Ordnung des Betriebes und in den in der genannten Ordnung festgesetzten Grenzen sowie unter Beachtung des Arbeitsvertrages zuerkannt.

Der Rechnungsprüfer Dr. Florian Kiem

Der Rechnungsprüfer wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.